Nebenwohnung abmelden
Sofern Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Kurztext
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Regionale Hinweise
In Wedel wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben.
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Ansprechpartner
Büro für Einwohnerservice
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
+49 4103 707-237
+49 4103 707-300
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr
Termine können Sie online buchen unter https://www.wedel.de/online-terminbuchung
Frau Gugisch
Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice
Büro für Einwohnerservice
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+49 4103 707-237
+49 4103 707-430
n.gugisch[at]stadt.wedel.de
Zimmer:
41
Frau Birgit Kremer
Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice
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+49 4103 707-237
+49 4103 70788-237
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
Zimmer:
41
Frau Marquardt
Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice
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+49 4103 707-244
+49 4103 707-88244
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
Zimmer:
41
Frau Wleklinski-Vetter
Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice
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+49 4103 707-243
+49 4103 707-430
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
41
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein