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In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Kurztext

  • für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb EU und des EWR braucht man einen internationalen Führerschein, um die vorhandene Fahrerlaubnis nachzuweisen
  • der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher nur in Verbindung mit diesem gültig

 

Regionale Hinweise

 

 

Achtung! Ausstellung bei Namensänderung:

 

Sollte eine Namensänderung (z.B. wg. Heirat) stattgefunden haben und der EU-Führerschein wurde noch nicht mit der aktuellen Namensführung angepasst, so ist zu beachten, dass der internationale Führerschein erst ausgestellt werden kann, wenn der EU-Führerschein mit der aktuellen Namensführung ausgestellt wurde. Die Fristen für den neuen EU-Führerschein sind zu beachten.

 

Gültigkeit:

 

Der internationale Führerschein ist drei Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.

 

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

 

 

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

 

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

 

Regionale Hinweise

Grundgebühr: 15,00 Euro + 1,00 Euro Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister ohne Probezeit oder 1,80 Euro mit Probezeit

Optional:

Wenn kein EU-Führerschein besteht: 23,00 Euro Umtauschgebühren + 1,00 Euro Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister ; EU-Führerschein + Internationalen Führerschein zusenden: 2,53 Euro Portokosten

 

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, das auf Fotopapier ausgedruckt ist (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

 


Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

+49 4121 4502-0
info.strassenverkehr[at]kreis-pinneberg.de
www.kreis-pinneberg.de
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Frau Aladag

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Kontakt herunterladen
+49 4121 4502-2438
+49 4121 4502-92439

Frau Jehring

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Kontakt herunterladen
+49 4121 4502-2435
+49 4121 4502-92435
s.jehring[at]kreis-pinneberg.de

Frau Aladag

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

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+49 4121 4502-2438
+49 4121 4502-92439

Frau Jehring

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

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+49 4121 4502-2435
+49 4121 4502-92435
s.jehring[at]kreis-pinneberg.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein