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Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Direkt online beantragen:

Kurztext

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 


Ansprechpartner

Büro für Einwohnerservice

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

+49 4103 707-237
+49 4103 707-300
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Termine können Sie online buchen unter https://www.wedel.de/online-terminbuchung

Frau Gugisch

Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice

Büro für Einwohnerservice

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+49 4103 707-237
+49 4103 707-430
n.gugisch[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 41

Frau Jacobs

Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice

Sachgebietsleitung
Büro für Einwohnerservice

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+49 4103 707-399
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
Etage: EG   |   Zimmer: 29

Frau Birgit Kremer

Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice

Büro für Einwohnerservice

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+49 4103 707-237
+49 4103 70788-237
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 41

Frau Marquardt

Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice

Büro für Einwohnerservice

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+49 4103 707-244
+49 4103 707-88244
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 41

Frau Wleklinski-Vetter

Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice

Büro für Einwohnerservice

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+49 4103 707-243
+49 4103 707-430
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
Etage: EG   |   Zimmer: 41

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein