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Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

Defekte oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden.

Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese der Straßenverkehrsbehörde oder der Straßenbaubehörde melden.

Bei akuter Gefahr können Sie auch die Polizei oder die Gemeindeverwaltung informieren.

Das kann zum Beispiel betreffen:

  • Ampeln / Lichtsignalanlagen
    • Ausfall
    • Taktung fehlerhaft
    • einzelne Lichter defekt
    • Ruftaste defekt
    • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
    • Ampelmast verdreht oder schief
  • Verkehrsschilder beziehungsweise Verkehrszeichen
    • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
    • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
    • Verkehrsschild ausgeblichen
    • Verkehrsschild reflektiert nachts nicht
    • Mast verdreht oder schief
    • Verkehrsschild zugewachsen
  • fehlerhafte Straßenmarkierungen
  • Defekte an
    • der Beleuchtung von Fußgängerüberwegen beziehungsweise Zebrastreifen
    • Parkscheinautomaten
    • Schranken, Sperrpfosten und Absperrgeländern

Kurztext

  • Meldung defekter Verkehrsschilder, Ampeln oder anderer Verkehrseinrichtungen
  • Meldung erfolgt an
    • Straßenverkehrsbehörde
    • Straßenbaubehörde
    • Gemeindeverwaltung oder
    • Polizei
  • erforderliche Informationen:
    • Beschreibung der Beschädigung
    • genaue Ortsangabe
    • Dokumentation mit Foto erwünscht

 

Regionale Hinweise

Wenden Sie sich bei Verkehrszeichen bitte an den Fachbereich 1 Bürgerservice, Ordnung und Einwohnerservice, Verkehrsaufsicht.

Bei Ampeln wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 2, Bauen und Umwelt, Bauverwaltung und öffentliche Flächen, Öffentliche Flächen.

 

Die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung sowie die Straßenbauverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.

 

Sie melden eine Störung oder Beschädigung bei der Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörde, der Gemeindeverwaltung oder der Polizei.

  • Beschreiben Sie die Beschädigung.
  • Machen Sie eine genaue Ortsangabe.
  • Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 


Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit

+49 4121 4502-0
info[at]kreis-pinneberg.de
www.kreis-pinneberg.de
Ernst-Abbe-Straße 9
25337 Elmshorn

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Öffentliche Flächen

Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
oeffentliche.flaechen[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Herr Peter Krause

Mitarbeiter Öffentliche Flächen

Öffentliche Flächen

Kontakt herunterladen
+49 4103 707-387
+49 4103 70788-387
p.krause[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 207

Herr Peter Krause

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p.krause[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 207

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein