Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen
Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.
Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.
Das Standesamt kann dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt ausstellen.
Kurztext
- Das Standesamt erteilt auf Anforderung eine Bescheinigung über eine Fehlgeburt.
Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.
- Das Standesamt kann dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt ausstellen.
- Die Anzeige muss mündlich oder schriftlich erfolgen.
- Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt.
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern.
- Eine Angabe zum vorgesehen Familienname und Vorname des Kindes.
- Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.
Voraussetzungen
- Es lag eine Fehlgeburt vor, diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen Angezeigt.
- Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, das heißt Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei Ihnen als Mutter.
Welche Fristen muss ich beachten?
In der Regel gibt es keine nennenswerten Fristen, da es sich hier um Trauerbewältigung der betroffenen Personen handelt. Da keine Beurkundung erfolgt und die Bescheinigung keine Rechtswirkungen zur Folge hat, kommen hier, zum Beispiel die Fristen der Anzeige einer Lebendgeburt nicht in Betracht.
Bearbeitungsdauer
In der Regel sofortige Ausstellung.
- Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt können Kosten entstehen.
- Eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- Eine Angabe zum vorgesehen Familienname und Vorname des Kindes
- Mutterpass
- Gegebenenfalls Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt
§ 31 Abs. 2 Satz 4 Personenstandsverordnung
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtung
- Feststellungsverfahren verwaltungsgerichtliche Klage
Keine
Ansprechpartner
Standesamt
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
standesamt[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Montag, Dienstag, Mittwoch 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Frau Csiky
Mitarbeiter Standesamt
Standesamt
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+49 4103 707-239
+49 4103 70788-239
standesamt[at]stadt.wedel.de
Etage:
Altbau
|
Zimmer:
311
Veränderter Service an Freitagen
Dass Trauungen wie geplant stattfinden können, und Paare zumindest was das anbetrifft sorglos und ohne Stress in das Eheleben starten, ist einer der wichtigsten Ansprüche, die das Standesamt Wedel an sich stellt. Aufgrund eines personellen Engpasses im Wedeler Standesamt wird es bis auf Weiteres an Freitagen zu Serviceeinschränkungen kommen. Wegen der stattfindenden Trauungen und eines anhaltenden Bearbeitungsstaus können nicht alle Anliegen an diesen Tagen bearbeitet werden. Reguläre Sprechzeiten können deshalb an Freitagen vorerst nicht mehr angeboten werden.
Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, mit ihren Anliegen auf die Sprechzeiten an den anderen Wochentagen auszuweichen. Die Stadt Wedel bittet dafür um Verständnis.
Die regulären Öffnungszeiten des Wedeler Standesamtes sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 19 Uhr.
Frau Rühmann
Mitarbeiter Standesamt
Standesamt
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+49 4103 707-249
+49 4103 707-410
standesamt[at]stadt.wedel.de
Zimmer:
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Veränderter Service an Freitagen
Dass Trauungen wie geplant stattfinden können, und Paare zumindest was das anbetrifft sorglos und ohne Stress in das Eheleben starten, ist einer der wichtigsten Ansprüche, die das Standesamt Wedel an sich stellt. Aufgrund eines personellen Engpasses im Wedeler Standesamt wird es bis auf Weiteres an Freitagen zu Serviceeinschränkungen kommen. Wegen der stattfindenden Trauungen und eines anhaltenden Bearbeitungsstaus können nicht alle Anliegen an diesen Tagen bearbeitet werden. Reguläre Sprechzeiten können deshalb an Freitagen vorerst nicht mehr angeboten werden.
Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, mit ihren Anliegen auf die Sprechzeiten an den anderen Wochentagen auszuweichen. Die Stadt Wedel bittet dafür um Verständnis.
Die regulären Öffnungszeiten des Wedeler Standesamtes sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 19 Uhr.
Frau Staker
Mitarbeiter Standesamt
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+49 4103 707-286
+49 4103 70788-286
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Dass Trauungen wie geplant stattfinden können, und Paare zumindest was das anbetrifft sorglos und ohne Stress in das Eheleben starten, ist einer der wichtigsten Ansprüche, die das Standesamt Wedel an sich stellt. Aufgrund eines personellen Engpasses im Wedeler Standesamt wird es bis auf Weiteres an Freitagen zu Serviceeinschränkungen kommen. Wegen der stattfindenden Trauungen und eines anhaltenden Bearbeitungsstaus können nicht alle Anliegen an diesen Tagen bearbeitet werden. Reguläre Sprechzeiten können deshalb an Freitagen vorerst nicht mehr angeboten werden.
Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, mit ihren Anliegen auf die Sprechzeiten an den anderen Wochentagen auszuweichen. Die Stadt Wedel bittet dafür um Verständnis.
Die regulären Öffnungszeiten des Wedeler Standesamtes sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 19 Uhr.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein