Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen
Wer einen Dienstführerschein besitzt, kann diesen umschreiben lassen.
Wenn Sie einen Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen, können Sie diesen in eine zivile, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
Kreise oder kreisfreien Städte (Fahrerlaubnisbehörde)
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- ziviler Führerschein (falls vorhanden).
Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind gegebenenfalls einzelfallabhängig zusätzlich folgende Unterlagen notwendig - für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Gutachten eines Augenarztes,
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung,
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
- Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Sportbootführerschein (SBF)
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union (EU) umschreiben beantragen
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
+49 4121 4502-0
info.strassenverkehr[at]kreis-pinneberg.de
www.kreis-pinneberg.de
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Frau Aladag
Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
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+49 4121 4502-2438
+49 4121 4502-92439
Frau Foth
Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
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+49 4121 4502-92434
k.foth[at]kreis-pinneberg.de
Frau Jehring
Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
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+49 4121 4502-2435
+49 4121 4502-92435
s.jehring[at]kreis-pinneberg.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein