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Fragen zur Zugehörigkeit eines Betriebes zur IHK oder HWK beantworten die IHK und HWK.

Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zur Handwerkskammer (HWK) beziehungsweise zur Industrie- und Handelskammer (IHK) ist zum Teil eine komplexe Fragestellung. Sie können sich durch die HWK und/oder IHK dazu beraten lassen.

Gesetzlich gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur HWK gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil diese sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese sogenannten Mischbetriebe gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK beziehungsweise der HWK an.  

 

An die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat/haben wird. 

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

IHK - Abgrenzung zum Handwerk

 


Ansprechpartner

Handwerkskammer Lübeck

+49 451 1506-0
+49 451 1506-180
info[at]hwk-luebeck.de
www.hwk-luebeck.de
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt

Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

+49 431 5194-0
+49 431 5194-234
infothek[at]kiel.ihk.de
www.ihk.de/schleswig-holstein/
Bergstraße 2
24103 Kiel

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein