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Beim Transport gefährlicher Güter müssen zahlreiche Verpflichtungen eingehalten werden.

Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt.

Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges.

 

Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten dient Ihnen Ihre Kreisverwaltung beziehungsweise kreisfreien Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle.

 

Es fällt eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 


Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit

+49 4121 4502-0
info[at]kreis-pinneberg.de
www.kreis-pinneberg.de
Ernst-Abbe-Straße 9
25337 Elmshorn

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein