Kampfmittelbeseitigung
Wer Kampfmittel auf seinem Grundstück findet, muss dies sofort anzeigen.
Wenn Sie als Grundstückseigentümer/in Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten handeln sie ordnungswidrig im Sinne der Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.
Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel aber auch Selbstlaborate und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen die in Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten hergestellt werden.
Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.
Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.
Regionale Hinweise
Die durch den Bauherren zu stellende Abfrage beim Landeskriminalamt Schleswig-Holstein sollte frühzeitig erfolgen. Die Bearbeitungszeiten kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Es erfolgt keine Prüfung bei der Bauaufsicht, dort erhalten Sie grundlegende Informationen.
- An Ihre zuständige Gemeinde-, Amt-, Stadtverwaltung (Bauamt),
- an den Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein oder
- die nächstgelegene Polizeidienststelle oder
- an den Notruf 110.
Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)
Der Kampfmittelräumdienst (KMRD) Schleswig-Holstein sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel, Kampfstoffe und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV).
Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Restabfälle zur Entsorgung abgeben
- Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen
Ansprechpartner
Landeskriminalamt
+49 431 160-0
+49 431 160-4118
Kiel.LKA[at]polizei.landsh.de
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
+49 431 988-0
+49 431 988-2833
poststelle[at]im.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7125
24171
Kiel
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Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein