Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass falls möglich Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Ergänzungspflegschaft bestellen
- Ermäßigung der Kita-Kosten beantragen
- Informationen zu Selbsthilfegruppen
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen beantragen
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst Teilhabe
+49 4121 4502-3927
ansprechstelle[at]kreis-pinneberg.de
www.kreis-pinneberg.de/Verwaltung/Fachbereich%20Familie_%20Teilhabe%20und%20Soziales/Fachdienst%20Teilhabe/Beratung%20und%20Kontakt%20zur%20Eingliederungshilfe.html
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Ein Termin kann auch außerhalb der persönlichen Erreichbarkeit vereinbart werden.
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein