Gesundheitliche Säuglings-, Kinder- und Jugendberatung in Anspruch nehmen
Der medizinische Fachdienst führt unter anderem Schueingagsuntersuchungen und Impfkampagnen durch.
Zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nehmen die zuständigen Stellen insbesondere die schulärztlichen Aufgaben nach den schulrechtlichen Bestimmungen wahr.
Dabei führen sie die zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen notwendigen Untersuchungen durch, ermitteln den Impfstatus und vermitteln Behandlungs- und Betreuungsangebote. Dazu gehört auch die Durchführung von Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) insbesondere durch regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Kindertagesstätten und Schulen.
Ziel ist, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Zum Aufgabengebiet gehören:
- Schuleingangsuntersuchungen,
- Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen beziehungsweise gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
- Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer/innen,
- Behindertenberatung und
- Gesundheitsberichterstattung.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes oder Fachdienst für Gesundheit).
Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.
Keine
- Gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- Brille oder
- Heilhilfsmittel.
Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie bei den Gesundheitsdiensten und Gesundheitsämtern Schleswig-Holstein.
Öffentliche Gesundheitsdienste - Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
- Anerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt mit Berufsabschluss aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirt-schaftsraum (EWR) oder der Schweiz beantragen
- Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe beantragen
- Jugendfahrten
- Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten
- Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst Gesundheit
+49 4121 4502-0
+49 4121 4502-93332
info[at]kreis-pinneberg.de
www.kreis-pinneberg.de/Kreisverwaltung/Verwaltungsstruktur/Fachbereich+Soziales_+Jugend_+Schule+und+Gesundheit/Fachdienst+Gesundheit.html
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein