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Alte amtliche Kennzeichen können in ein Euro-Kennzeichen umgetauscht werden.

Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

 

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.

 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
  • oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Aktueller Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bescheinigung),
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung.

 

  • § 10 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

§ 10 FZV

GebOSt

 


Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

+49 4121 4502-0
info.strassenverkehr[at]kreis-pinneberg.de
www.kreis-pinneberg.de
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Frau Hüttmann

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Kontakt herunterladen
+49 4121 4502-2426
+49 4121 4502-92426
h.huettmann[at]kreis-pinneberg.de

Frau Hüttmann

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

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+49 4121 4502-2426
+49 4121 4502-92426
h.huettmann[at]kreis-pinneberg.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein