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Mit einer temporären Halteverbotszone können Sie sich eine Fläche vor Ihrem Haus befristet für bestimmte Zwecke wie z.B. einen Umzug freihalten lassen.

Direkt online beantragen:

Sie benötigen für eine gewisse Zeit in der Straße vor Ihrer Haustür Platz für einen Umzug, einen Müllcontainer oder für andere Zwecke?

In der Regel erteilt Ihnen dazu die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Genehmigung, damit Sie sich mit zugelassenen Verkehrszeichen eine entsprechende Fläche freihalten dürfen. Diese Verkehrsschilder können Sie bei verschiedenen Firmen mieten. Hierzu finden Sie in den "Gelben Seiten" oder anderen Branchenverzeichnissen unter den Stichworten "Umzüge", "Tiefbau", "Kranarbeiten", "Baustellenabsicherung" und ähnliches entsprechende Kontaktdaten.

 

Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Gemeinde.

 

Für die Antragstellung wird ein begründeter schriftlicher Antrag oder Online-Antrag benötigt. Das Ausleihen und gegebenenfalls die Aufstellung der Schilder werden von der beauftragten Firma in Rechnung gestellt. Platzreservierungen durch Gegenstände auf der Straße und weißrotes Flatterband sind nicht zulässig.

 

§ 45, Abs 1, Straßenverkehrsordnung (StVO)

 


Ansprechpartner

Verkehrsaufsicht

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
verkehrsaufsicht[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Herr Huckfeldt

Mitarbeiter Verkehrsaufsicht

Verkehrsaufsicht

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+49 4103 707-432
+49 4103 70788-432
verkehrsaufsicht[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 32

Frau Malz

Mitarbeiter Verkehrsaufsicht

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+49 4103 707-433
+49 4103 70788-433
verkehrsaufsicht[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 33

Herr Huckfeldt

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein