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Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

Direkt online beantragen:

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeuginnen oder Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Kurztext

  • der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll
  • Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden
  • eine Eheschließung können anmelden:
    • volljährige Personen
  • Auskunft durch: zuständiges Standesamt
  • Anmeldung muss persönlich beim Standesamt erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • zuständig:
    • Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
    • bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

 

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

Zuständige Stelle


Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

 

Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie, zum Beispiel Eltern und ihren Kindern, und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

 

Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

 

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
  • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
  • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
    • aktuelle Geburtsurkunde
  • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
  • wenn Sie Witwe oder Witwer sind:
    • die Eheurkunde oder
    • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    • die Sterbeurkunde der oder des Verstorbenen
  • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
  • wenn Sie als zukünftige Eheleute gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
    • Geburtsurkunden der Kinder
  • ist einer der Eheschließenden aus dem Ausland, sind erforderlich:
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • fremdsprachige Urkunden

Hinweise:

Für zukünftige Eheleute aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erteilt. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einer in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzerin oder einem Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

  • weitere Unterlagen:
  • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

 

Seit dem 1. November 2023 ist der automatisierte Datenabruf bei den Standesämtern aus elektronischen Registern möglich. Die Standesämter sollen in diesen Fällen auf die Vorlage von Nachweisen verzichten und die Nachweise im Wege des Datenabrufs besorgen.

 


Ansprechpartner

Standesamt

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
standesamt[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Frau Csiky

Mitarbeiter Standesamt

Standesamt

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+49 4103 707-239
+49 4103 70788-239
standesamt[at]stadt.wedel.de
Etage: Altbau   |   Zimmer: 311

Veränderter Service an Freitagen

Dass Trauungen wie geplant stattfinden können, und Paare zumindest was das anbetrifft sorglos und ohne Stress in das Eheleben starten, ist einer der wichtigsten Ansprüche, die das Standesamt Wedel an sich stellt. Aufgrund eines personellen Engpasses im Wedeler Standesamt wird es bis auf Weiteres an Freitagen zu Serviceeinschränkungen kommen. Wegen der stattfindenden Trauungen und eines anhaltenden Bearbeitungsstaus können nicht alle Anliegen an diesen Tagen bearbeitet werden. Reguläre Sprechzeiten können deshalb an Freitagen vorerst nicht mehr angeboten werden.

Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, mit ihren Anliegen auf die Sprechzeiten an den anderen Wochentagen auszuweichen. Die Stadt Wedel bittet dafür um Verständnis.

Die regulären Öffnungszeiten des Wedeler Standesamtes sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 19 Uhr.

Frau Rühmann

Mitarbeiter Standesamt

Standesamt

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+49 4103 707-249
+49 4103 707-410
standesamt[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 310

Veränderter Service an Freitagen

Dass Trauungen wie geplant stattfinden können, und Paare zumindest was das anbetrifft sorglos und ohne Stress in das Eheleben starten, ist einer der wichtigsten Ansprüche, die das Standesamt Wedel an sich stellt. Aufgrund eines personellen Engpasses im Wedeler Standesamt wird es bis auf Weiteres an Freitagen zu Serviceeinschränkungen kommen. Wegen der stattfindenden Trauungen und eines anhaltenden Bearbeitungsstaus können nicht alle Anliegen an diesen Tagen bearbeitet werden. Reguläre Sprechzeiten können deshalb an Freitagen vorerst nicht mehr angeboten werden.

Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, mit ihren Anliegen auf die Sprechzeiten an den anderen Wochentagen auszuweichen. Die Stadt Wedel bittet dafür um Verständnis.

Die regulären Öffnungszeiten des Wedeler Standesamtes sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 19 Uhr.

Frau Staker

Mitarbeiter Standesamt

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+49 4103 70788-286
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Etage: Altbau   |   Zimmer: 311

Veränderter Service an Freitagen

Dass Trauungen wie geplant stattfinden können, und Paare zumindest was das anbetrifft sorglos und ohne Stress in das Eheleben starten, ist einer der wichtigsten Ansprüche, die das Standesamt Wedel an sich stellt. Aufgrund eines personellen Engpasses im Wedeler Standesamt wird es bis auf Weiteres an Freitagen zu Serviceeinschränkungen kommen. Wegen der stattfindenden Trauungen und eines anhaltenden Bearbeitungsstaus können nicht alle Anliegen an diesen Tagen bearbeitet werden. Reguläre Sprechzeiten können deshalb an Freitagen vorerst nicht mehr angeboten werden.

Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, mit ihren Anliegen auf die Sprechzeiten an den anderen Wochentagen auszuweichen. Die Stadt Wedel bittet dafür um Verständnis.

Die regulären Öffnungszeiten des Wedeler Standesamtes sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 19 Uhr.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein