Kündigungsschutz für werdende Mütter
Für werdende Mütter gilt ein Kündigungsverbot. Er beginnt mit der Mitteilung ihrer Schwangerschaft an den Arbeitgeber.
Für werdende Mütter gilt ein Kündigungsverbot. Er beginnt mit der Mitteilung ihrer Schwangerschaft an den Arbeitgeber. Das heißt, das Kündigungsverbot gilt nur, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Das Überschreiten der Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Der Schutz besteht bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.
In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde dem Antrag eines Arbeitgebers auf Kündigungszulassung zustimmen.
Das bedeutet: ohne Zulassungsbescheid der zuständigen Behörden ist eine Kündigung in den definierten Fällen rechtsunwirksam.
Es können Gebühren entsprechend dem Verwaltungsaufwand erhoben werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker beantragen
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen
- Ausländische Berufsqualifikation, Anerkennung von psychotherapeutischen Weiterbildungsbezeichnungen in beruflichen Bereichen
- Kündigungsschutz während der Pflegezeit in Anspruch nehmen
- Schwarzarbeit
Ansprechpartner
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
0431 220040-10
0431 220040-650
arbeitsschutz[at]lasg.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/lasg_node
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
0451 317501-0
0451 31701-210
arbeitsschutz[at]lasg.landsh.de
Bei der Lohmühle 62
23554 Lübeck, Hansestadt
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
04821 66-0
04821 66-2807
arbeitsschutz[at]lasg.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/lasg_node
Oelixdorfer Straße 2
25524 Itzehoe
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
+49 431 988-0
+49 431 988-5416
poststelle[at]sozmi.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Postanschrift:
24170
Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein