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Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

Kurztext

  • Geburt im Ausland Beurkundung
  • bei Geburt im Ausland nachträgliche Beurkundung im Geburtenregister möglich
  • nachträgliche Beurkundung nicht verpflichtend: Geburtsurkunden aus dem Ausland werden häufig, insbesondere aus EU-Staaten, anerkannt
  • nachträgliche Beurkundung notwendig für Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde
  • Antrag möglich für Person selbst oder für nahe Familienmitglieder in auf oder absteigender Abstammungslinie
  • alle Dokumente müssen im Original oder beglaubigt vorliegen
  • zuständig: Standesamt am deutschen Wohn oder Aufenthaltsort der im Ausland geborenen oder der antragsberechtigten Person

 

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
  • Sie beantragen die Beurkundung für
    • sich selbst,
    • Ihr Kind,
    • ein Elternteil oder
    • Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

  • Beurkundung im Geburtenregister: EUR 80,00
  • Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: EUR 20,00 (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je EUR 10,00)

Durch weitere Leistungen, wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen, können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen.

     

    • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
    • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

    Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

     


    Ansprechpartner

    Standesamt

    Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

    +49 4103 707-0
    +49 4103 707-300
    standesamt[at]stadt.wedel.de
    www.wedel.de
    Rathausplatz 3 - 5
    22880 Wedel

    Postanschrift:
    Postfach 260
    Rathausplatz 3-5
    22871 Wedel

    Montag, Dienstag, Mittwoch 8.30 -13.00 Uhr

    Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

    Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

    Frau Csiky

    Mitarbeiter Standesamt

    Standesamt

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    +49 4103 707-239
    +49 4103 70788-239
    standesamt[at]stadt.wedel.de
    Etage: Altbau   |   Zimmer: 311

    Veränderter Service an Freitagen

    Dass Trauungen wie geplant stattfinden können, und Paare zumindest was das anbetrifft sorglos und ohne Stress in das Eheleben starten, ist einer der wichtigsten Ansprüche, die das Standesamt Wedel an sich stellt. Aufgrund eines personellen Engpasses im Wedeler Standesamt wird es bis auf Weiteres an Freitagen zu Serviceeinschränkungen kommen. Wegen der stattfindenden Trauungen und eines anhaltenden Bearbeitungsstaus können nicht alle Anliegen an diesen Tagen bearbeitet werden. Reguläre Sprechzeiten können deshalb an Freitagen vorerst nicht mehr angeboten werden.

    Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, mit ihren Anliegen auf die Sprechzeiten an den anderen Wochentagen auszuweichen. Die Stadt Wedel bittet dafür um Verständnis.

    Die regulären Öffnungszeiten des Wedeler Standesamtes sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 19 Uhr.

    Frau Rühmann

    Mitarbeiter Standesamt

    Standesamt

    Kontakt herunterladen
    +49 4103 707-249
    +49 4103 707-410
    standesamt[at]stadt.wedel.de
    Zimmer: 310

    Veränderter Service an Freitagen

    Dass Trauungen wie geplant stattfinden können, und Paare zumindest was das anbetrifft sorglos und ohne Stress in das Eheleben starten, ist einer der wichtigsten Ansprüche, die das Standesamt Wedel an sich stellt. Aufgrund eines personellen Engpasses im Wedeler Standesamt wird es bis auf Weiteres an Freitagen zu Serviceeinschränkungen kommen. Wegen der stattfindenden Trauungen und eines anhaltenden Bearbeitungsstaus können nicht alle Anliegen an diesen Tagen bearbeitet werden. Reguläre Sprechzeiten können deshalb an Freitagen vorerst nicht mehr angeboten werden.

    Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, mit ihren Anliegen auf die Sprechzeiten an den anderen Wochentagen auszuweichen. Die Stadt Wedel bittet dafür um Verständnis.

    Die regulären Öffnungszeiten des Wedeler Standesamtes sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 19 Uhr.

    Frau Staker

    Mitarbeiter Standesamt

    Standesamt

    Kontakt herunterladen
    +49 4103 707-286
    +49 4103 70788-286
    standesamt[at]stadt.wedel.de
    Etage: Altbau   |   Zimmer: 311

    Veränderter Service an Freitagen

    Dass Trauungen wie geplant stattfinden können, und Paare zumindest was das anbetrifft sorglos und ohne Stress in das Eheleben starten, ist einer der wichtigsten Ansprüche, die das Standesamt Wedel an sich stellt. Aufgrund eines personellen Engpasses im Wedeler Standesamt wird es bis auf Weiteres an Freitagen zu Serviceeinschränkungen kommen. Wegen der stattfindenden Trauungen und eines anhaltenden Bearbeitungsstaus können nicht alle Anliegen an diesen Tagen bearbeitet werden. Reguläre Sprechzeiten können deshalb an Freitagen vorerst nicht mehr angeboten werden.

    Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, mit ihren Anliegen auf die Sprechzeiten an den anderen Wochentagen auszuweichen. Die Stadt Wedel bittet dafür um Verständnis.

    Die regulären Öffnungszeiten des Wedeler Standesamtes sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 19 Uhr.

    Standesamt I Berlin

    +49 30 90269-5000
    +49 30 90269-5245
    post.standesamt1[at]labo.berlin.de
    www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/
    Schönstedtstraße 5
    13357 Berlin, Stadt

    Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein