Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Kurztext
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Ansprechpartner
Büro für Einwohnerservice
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
+49 4103 707-237
+49 4103 707-300
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr
Termine können Sie online buchen unter https://www.wedel.de/online-terminbuchung
Frau Gugisch
Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice
Büro für Einwohnerservice
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+49 4103 707-237
+49 4103 707-430
n.gugisch[at]stadt.wedel.de
Zimmer:
41
Frau Jacobs
Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice
Sachgebietsleitung
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+49 4103 707-399
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
29
Frau Birgit Kremer
Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice
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+49 4103 707-237
+49 4103 70788-237
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
Zimmer:
41
Frau Marquardt
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+49 4103 707-244
+49 4103 707-88244
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
Zimmer:
41
Frau Wleklinski-Vetter
Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice
Büro für Einwohnerservice
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+49 4103 707-243
+49 4103 707-430
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
41
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein