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Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.

Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.

 

  • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
  • an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).

 


Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt

+49 4121 4502-0
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

+49 5323 9612-200
poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.de
www.lbeg.niedersachsen.de
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein