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Zuständig für den Hochwasserschutz sind die Stellen, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.

Hochwasser ist die zeitlich begrenzte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land. Dies kann durch oberirdisches Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser erfolgen.

Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei jedem Privaten und den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.

Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Pläne zur Darstellung von Gefahren, Risiken und Hochwasserschutzmaßnahmen als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten und Beratung.

 

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung,
  • die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder
  • an die örtliche Feuerwehr.

 

Keine

 

Keine

 

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein".

Informationen zur privaten Hochwasservorsorge finden Sie in der „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesinsitituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

Ansprechpersonen für den Bereich "Wasser" in Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
ordnungsbehoerde[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzung und Wochenmärkte

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice | Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
ordnungsbehoerde[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Frau Müller

Mitarbeiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzung und Wochenmärkte

Stellvertretende Fachdienstleitung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

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+49 4103 707-241
+49 4103 70788-241
l.mueller[at]stadt.wedel.de
Etage: EG   |   Zimmer: 34

Frau Müller

Mitarbeiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzung und Wochenmärkte

Stellvertretende Fachdienstleitung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

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+49 4103 707-241
+49 4103 70788-241
l.mueller[at]stadt.wedel.de
Etage: EG   |   Zimmer: 34

Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
ordnungsbehoerde[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Frau Paramin-Priefert

Mitarbeiter Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice

Fachdienstleitung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4103 707-240
+49 4103 70788-240
H.Paramin-Priefert[at]stadt.wedel.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 30

Frau Paramin-Priefert

Mitarbeiter Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice

Fachdienstleitung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

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+49 4103 707-240
+49 4103 70788-240
H.Paramin-Priefert[at]stadt.wedel.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 30

Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt

+49 4121 4502-0
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein