Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
Die Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz wird finanziert durch Programme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.
Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).
Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.
Keine
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
+49 431 988-0
+49 431 988-7239
schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein