Wohnsitz Abmeldung
Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keinen neue Wohnung in Deutschland beziehen, dann müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Kurztext
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Regionale Hinweise
Weitere Informationen zur Mitwirkungspflicht des Vermieters finden Sie hier.
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bestätigung des Wohnungsgebers
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zweck der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Fischereipachtvertrag genehmigen lassen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
Ansprechpartner
Büro für Einwohnerservice
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
+49 4103 707-237
+49 4103 707-300
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr
Termine können Sie online buchen unter https://www.wedel.de/online-terminbuchung
Frau Gugisch
Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice
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+49 4103 707-430
n.gugisch[at]stadt.wedel.de
Zimmer:
41
Frau Birgit Kremer
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+49 4103 707-237
+49 4103 70788-237
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Zimmer:
41
Frau Marquardt
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+49 4103 707-88244
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
Zimmer:
41
Frau Wleklinski-Vetter
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+49 4103 707-243
+49 4103 707-430
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Etage:
EG
|
Zimmer:
41
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein