Winterdienst
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Regionale Hinweise
Die Straßenreinigung ist seit je her eine Verpflichtung der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt. Rechtliche Grundlage bildet die Straßenreinigungssatzung der Stadt Wedel. Sie umfasst neben der Reinigung auch die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte. Die Satzung finden Sie auf www.wedel.de.
Zur Reinigung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke verpflichtet. Geh,- Radwege, Spielstraßen und Parkstreifen sind so oft wie erforderlich, mindestens jedoch einmal wöchentlich zu reinigen. Dies gilt jetzt besonders wegen des Laubes.
Genauere Informationen können Sie dem anliegenden Dokument "Informationen zum Winterdienst" entnehmen.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Regionale Hinweise
- Straßenreinigungs- und -gebührensatzung
Satzungen
Stadt Wedel
Ansprechpartner
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
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+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
ordnungsbehoerde[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzung und Wochenmärkte
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice | Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
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Frau Müller
Mitarbeiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzung und Wochenmärkte
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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
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+49 4103 707-241
+49 4103 70788-241
l.mueller[at]stadt.wedel.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
34
Frau Müller
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Stellvertretende Fachdienstleitung
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Zimmer:
34
Bauhof
Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen
+49 4103 707-600
bauhof[at]wedel.de
www.wedel.de
Autal 39
22880 Wedel
Winter (01.09. - 30.04.): Montag bis Donnerstag: 6:45 - 16 Uhr
Freitag: 6:45 - 12 Uhr
Sommer (01.05. - 31.08.): Montag bis Donnerstag: 6 - 15:15 Uhr
Freitag: 6 - 11:15 Uhr
Bauverwaltung
Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen
+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
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www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
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Postfach 260
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22871
Wedel
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Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr
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Mitarbeiter Bauverwaltung
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+49 4103 70788-250
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein