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Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

 

Regionale Hinweise

Die Straßenreinigung ist seit je her eine Verpflichtung der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt. Rechtliche Grundlage bildet die Straßenreinigungssatzung der Stadt Wedel. Sie umfasst neben der Reinigung auch die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte. Die Satzung finden Sie auf www.wedel.de.

Zur Reinigung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke verpflichtet. Geh,- Radwege, Spielstraßen und Parkstreifen sind so oft wie erforderlich, mindestens jedoch einmal wöchentlich zu reinigen. Dies gilt jetzt besonders wegen des Laubes.

Genauere Informationen können Sie dem anliegenden Dokument "Informationen zum Winterdienst" entnehmen.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

 

  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 3 FStrG

StrWG

 

Regionale Hinweise

  • Straßenreinigungs- und -gebührensatzung

 

 

Satzungen

Stadt Wedel


Ansprechpartner

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
ordnungsbehoerde[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzung und Wochenmärkte

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice | Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

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ordnungsbehoerde[at]stadt.wedel.de
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22880 Wedel

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Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Frau Müller

Mitarbeiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzung und Wochenmärkte

Stellvertretende Fachdienstleitung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4103 707-241
+49 4103 70788-241
l.mueller[at]stadt.wedel.de
Etage: EG   |   Zimmer: 34

Frau Müller

Mitarbeiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzung und Wochenmärkte

Stellvertretende Fachdienstleitung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

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+49 4103 707-241
+49 4103 70788-241
l.mueller[at]stadt.wedel.de
Etage: EG   |   Zimmer: 34

Bauhof

Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen

+49 4103 707-600
bauhof[at]wedel.de
www.wedel.de
Autal 39
22880 Wedel

Winter (01.09. - 30.04.): Montag bis Donnerstag: 6:45 - 16 Uhr
Freitag: 6:45 - 12 Uhr

Sommer (01.05. - 31.08.): Montag bis Donnerstag: 6 - 15:15 Uhr
Freitag: 6 - 11:15 Uhr

Bauverwaltung

Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
bauverwaltung[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Frau Bonna

Mitarbeiter Bauverwaltung

Bauverwaltung

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+49 4103 707-250
+49 4103 70788-250
c.bonna[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 204

Frau Bonna

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Zimmer: 204

Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein