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Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keinen neue Wohnung in Deutschland beziehen, dann müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Kurztext

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

 

Regionale Hinweise

Weitere Informationen zur Mitwirkungspflicht des Vermieters finden Sie hier.

 

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

 

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 


Ansprechpartner

Büro für Einwohnerservice

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

+49 4103 707-237
+49 4103 707-300
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Termine können Sie online buchen unter https://www.wedel.de/online-terminbuchung

Frau Gugisch

Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice

Büro für Einwohnerservice

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+49 4103 707-237
+49 4103 707-430
n.gugisch[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 41

Frau Birgit Kremer

Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice

Büro für Einwohnerservice

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+49 4103 707-237
+49 4103 70788-237
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 41

Frau Marquardt

Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice

Büro für Einwohnerservice

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+49 4103 707-244
+49 4103 707-88244
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 41

Frau Wleklinski-Vetter

Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice

Büro für Einwohnerservice

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+49 4103 707-243
+49 4103 707-430
einwohnerservice[at]stadt.wedel.de
Etage: EG   |   Zimmer: 41

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein