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Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, können Sie diese vor dem Bauantrag mit einer Bauvoranfrage klären.


Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu den Genehmigungsvoraussetzungen mittels einer Bauvoranfrage klären.

Sie erhalten mit einem Bauvorbescheid eine verbindliche Antwort der zuständigen Behörde.

Diese Antwort gehört später zur Baugenehmigung und wird nicht noch einmal geprüft.

Kurztext

• Klärung einzelner rechtlicher Fragestellungen zum Bauvorhaben vor der Baugenehmigung
• Vorbescheid ist rechtlich verbindlich
• Vorbescheid ist drei Jahre gültig

 

Untere Bauaufsichtsbehörde

 

Eine Bauvoranfrage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
  • Sie erhalten dann den Bauvorbescheid sowie einen Gebührenbescheid.

Sie zahlen die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
  • Falls nicht, können Sie für das Vorhaben eine Baugenehmigung beantragen, in der auch Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden können.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.

 

Die Kosten variieren je nach Dauer der Amtshandlung.

Anlage 1 Nr. 2 Baugebührenverordnung Schleswig-Holstein (BauGebVO)

 

  • Alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel:
    • Beschreibung des Vorhabens
    • Lageplan
    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
    • Bauzeichnungen
    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutzkonzept
    • Angaben über die gesicherte Erschließung Antragsformular Bauvoranfrage

Formulare und Anträge Bauen

 

Für einfache Fragestellungen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Bauvorlagen von qualifizierten Planerinnen oder Planern erstellt werden. Abhängig von der Art der Fragestellung kann es notwendig sein, dass die Gemeinde oder Nachbarn in dem Verfahren berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Bauvorbescheid noch nicht zum Baubeginn berechtigt.

 

Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Bauverwaltung

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0   |   Fax: +49 4621 87-622
E-Mail: bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de/


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr


Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0   |   Fax: +49 4621 87-622
E-Mail: bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de/


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Mitarbeiter (Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz)

Jan DeslerIcon Vcard

Tel: 04621 87-546   |   Fax: 04621 87-622
E-Mail: jan.desler[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 349  

Mitarbeiter (Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz)

Thorben FriesIcon Vcard

Tel: 04621 87-8725   |   Fax: 04621 87-622
E-Mail: thorben.fries[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 350  

Mitarbeiter (Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz)

Anne HolländerIcon Vcard

Tel: 04621 87-647   |   Fax: 04621 87-622
E-Mail: anne.hollaender[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 336  

Mitarbeiter (Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz)

Ellen KwiatowskiIcon Vcard

Tel: 04621 87-221   |   Fax: 04621 87-622
E-Mail: ellen.kwiatowski[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 339  

Mitarbeiter (Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz)

Eileen Mc MonagleIcon Vcard

Tel: 04621 87-639   |   Fax: 04621 87-622
E-Mail: eileen.mcmonagle[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 337  

Mitarbeiter (Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz)

Bettina MenzIcon Vcard

Tel: 04621 87-290   |   Fax: 04621 87-622
E-Mail: bettina.menz[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 335  

Mitarbeiter (Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz)

Knud PahlenkemperIcon Vcard

Tel: 04621 87-287   |   Fax: 04621 87-622
E-Mail: knud.pahlenkemper[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 333  

Mitarbeiter (Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz)

Frank SpringfeldIcon Vcard

Tel: 04621 87-388   |   Fax: 04621 87-622
E-Mail: frank.springfeld[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 348  


Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht

Gallberg 4
24837 Schleswig

E-Mail: Bauaufsicht[at]stadt-schleswig.sh
Web: www.schleswig.de/startseite


Öffnungszeiten:

Aufgrund personeller Engpässe ist die Erreichbarkeit der Unteren Bauaufsicht bis auf Weiteres eingeschränkt.

Die telefonische Erreichbarkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schleswig (Kontaktdaten siehe rechts) ist bis auf Weiteres:

montags, dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie
donnerstags 14:00 bis 16:00 Uhr, E-Mail-Adresse: bauaufsicht[at]schleswig.de

Die Öffnungszeiten sind nach vorheriger Terminvereinbarung:

donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie
jeden ersten Donnerstag im Monat von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr.

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht)

Frau FriedrichIcon Vcard

Tel: +49 4621 814-430   |   Fax: +49 4621 814-439
E-Mail: bauaufsicht[at]schleswig.de

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht)

Herr KreutzerIcon Vcard

Tel: +49 4621 814-431   |   Fax: +49 4621 814-439
E-Mail: t.kreutzer[at]schleswig.de