Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
Wer die Berufsbezeichnung "Diätssistentin / Diätassistent" führen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung Diätassistentin/Diätassistent führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
- Sie haben nach der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung die staatliche Prüfung für Diätassistenten bestanden,
 - Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
 - Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet und
 - Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeiten erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
 
Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können gemäß § 2 Abs. 2 DiätAssG als gleichwertig anerkannt werden.
Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis gemäß § 1 DiätAssG in Deutschland tätig werden. Sie müssen dies vorab der zuständigen Behörde melden.
Weitere Informationen zu Gesundheitsberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD).
LAsD - Gesundheitsberufe in Schleswig-Holstein
- An Unterrichtung über rechtliche und fachliche Grundlagen für die Ausübung des Bewachungsgewerbes teilnehmen
 - Chemikalien: Bescheinigung über die Einhaltung der guten Laborpraxis (GLP)
 - Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung
 - Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen
 - Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
 
Ansprechpartner
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) – SG 21/Gesundheitsberufe
  
  Muhliusstraße 38
    
  24103 Kiel
  
      Tel:
      +49431 988 9761  
  
  
  
      E-Mail:
      gesundheitsberufe[at]shibb.landsh.de
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/SHIBB/shibb_node.html
Öffnungszeiten:
Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr