Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
Wenn Sie Ihre Fischereirechte nutzen, sind Sie verpflichtet, einen Hegeplan aufzustellen.
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Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassenSind Sie Inhaber einer Fischereiberechtigung und nutzen diese an einem offenen Gewässer, müssen Sie einen Hegeplan für den Fischbestand und die Gewässerfauna und -flora aufstellen. Sie beschreiben dort den Fischereiaufwand, Ihre Fänge und Ihre Besatz- und Hegemaßnahmen. Diesen Hegeplan lassen Sie von der oberen Fischereibehörde genehmigen.
Kurztext
- Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
 - Hegeplan für den Fischbestand sowie für die Gewässerfauna und -flora
 - Gemeinsame Hegepläne unter Inhabern benachbarter Fischereirechte möglich
 - Zuständig: obere Fischereibehörde
 
Obere Fischereibehörde beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)
- Sie erstellen einen Hegeplan, aus dem folgendes hervorgeht:	
- Fischereiaufwand
 - Fänge
 - Besatz- und sonstige Hegemaßnahmen
 
 - Bei der oberen Fischereibehörde beantragen Sie mit dem vorgesehenen Formular eine Genehmigung für diesen Hegeplan.
 - Die Behörde prüft, ob Ihr Hegeplan zur Beschaffenheit des Gewässers und dem dortigen Fischbestand passt und im Einklang mit dem aktuellen Fischereirecht steht.
 - Im Falle von Unstimmigkeiten werden diese mit Ihnen zusammen geklärt.
 - Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie per Bescheid.
 
Voraussetzungen
- Ausübung der Fischereirechte
 - Offenes Gewässer
 
- Antragsformular
 - Übersichtskarte des Gewässers mit den Grenzen des Fischereirechts
 
- Abschrift aus dem Handelsregister anfordern.
 - Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen
 - Insolvenzbekanntmachung
 - Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
 - Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern
 
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
  
  Hamburger Chaussee 25
    
  24220 Flintbek
  
      Tel:
      +49 4347 704-0  
  |  
      Fax:
      +49 4347 704-116
  
  
      E-Mail:
      Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
Öffnungszeiten:
      Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr