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Wenn Sie mit Ihrem Hund in der Stadt spazieren gehen, sind Sie verpflichtet, dessen Hinterlassenschaften sofort zu entfernen.

Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Hundekot auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen selbst entsorgen. Viele Städte und Gemeinden unterstützen Sie dabei, indem sie kostenlose Hundekotbeutel in speziellen Spendern bereitstellen.

Kurztext

  • Hundekot auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen muss selbst entsorgt werden.
  • Viele Kommunen stellen dafür kostenlose Hundekotbeutel bereit.

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen

 

Um den Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Führen Sie beim Spaziergang immer einen Hundekotbeutel mit sich. Diese sind im Handel erhältlich oder werden teilweise kostenlos von Kommunen bereitgestellt.
  • Heben Sie den Kot Ihres Hundes mit einem Hundekotbeutel auf und verschließen Sie den Beutel sicher.

Entsorgen Sie den verschlossenen Beutel in einem Restmülleimer oder öffentlichen Abfallbehälter.

 

Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Mitarbeitenden der zuständigen Ordnungsbehörde dürfen in diesem Fall die Person, die den Hund führt, anhalten und deren Personalien aufnehmen.

Informationen zur privaten Hundehaltung auf dem Landesportal Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Stadt Schleswig - Sachgebiet Allgemeine Gefahrenabwehr / Zentrale Bußgeldstelle

ordnungswesen[at]schleswig.de
www.schleswig.de/startseite
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig

Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.

Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

Herr Martens

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Allgemeine Gefahrenabwehr / Zentrale Bußgeldstelle

Herr Martens

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Allgemeine Gefahrenabwehr / Zentrale Bußgeldstelle

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein