Kulturförderung beantragen
Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.
Direkt online beantragen:
Kulturförderung beim Land Schleswig-Holstein beantragenIm Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.
Regionale Hinweise
Der Fachbereich Bürgerservice, Fachdienst Kultur und Tourismus, vergibt nach den "Richtlinien zur Förderung der Kultur in der Stadt Schleswig" auf Antrag Fördergelder. Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an den genannten Fachdienst. Die "Richtlinien zur Förderung der Kultur in der Stadt Schleswig" sowie den Antrag finden Sie auf der Internetseite www.schleswig.de unter dem Ortsrecht - 4. Schul- und Kulturverwaltung 
oder über diesen Link https://www.schleswig.de/start.php?op=artikeldetails&ID=4098
- An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
 - an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.
 
Regionale Hinweise
Fachdienst Kultur und Tourismus der Stadt Schleswig
Friedrichstraße 9 - 11
24837 Schleswig
Tel.: 04621/936811
Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.
Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Kulturförderung der Landesregierung
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Ministerium für Justiz und Gesundheit
  
  Lorentzendamm 35
    
  24103 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 988-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 988-3870
  
  
      E-Mail:
      Poststelle[at]jumi.landsh.de
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html
Postanschrift:
      
          Postfach
          7145
        
      
      24171 
       Kiel 
    
Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur
  
  Friedrichstraße 9-11
    
  24837 Schleswig
  
  
      Web:
      www.schleswig.de/startseite
Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur)
  
      Tel:
      +49 4621 814-812  
  
  
  
  
      E-Mail:
      b.erichsen[at]schleswig.de
Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur)
  
      Tel:
      +49 4621 814-811  
  
  
  
  
      E-Mail:
      j.krull[at]schleswig.de
Stadt Schleswig - Sachgebiet Kulturbetriebe
  
  Friedrichstraße 9-11
    
  24837 Schleswig
  
  
      Web:
      www.schleswig.de/startseite
Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Kulturbetriebe)
  
      Tel:
      +49 4621 814-821  
  
  
  
  
      E-Mail:
      w.strauss[at]schleswig.de