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Sie können Ihre Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oderC1E auf Antrag um 5 Jahre verlängern.

Fahrerlaubnisse für Lastkraftwagen werden nur noch befristet ausgestellt. Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist daher maximal 5 Jahre gültig. Sie müssen vor Ablauf der Gültigkeit einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Kurztext

  • Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklassen C, CE, C1 und C1E wird nur für maximal 5 Jahre ausgestellt
  • kann auf Antrag um 5 Jahre verlängert werden

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

 

  • Sie haben bereits eine Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse C, CE C1 oder C1E.
  • Ihre Fahrerlaubnis läuft in weniger als 6 Monaten ab.
  • Sie können Ihre körperliche und geistige Eignung nachweisen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragen.

 

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Passfoto
  • Nachweis über Ihr Sehvermögen
    • darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
  • Nachweis Ihre körperliche und geistige Eignung
    • darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein

 


Ansprechpartner

Führerscheinstelle Flensburg

0461 81150
04621 87-337
fuehrerscheinfl[at]schleswig-flensburg.de
Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg

Nur nach Terminvereinbarung

Führerscheinstelle Schleswig

04621 87-820
04621 87-337
KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de
St. Jürgener Straße 49
24837 Schleswig

Nur nach Terminvereinbarung

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein