Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Keine
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Sabine Hinrichsen
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
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04623 78-115
04623 78-400
service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
101a
Frau Karina Meyer
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
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04623 78-115
04623 78-400
service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
101a
Herr Maximilian Möckel
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
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04623 78-400
service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
101c
Frau Sabrina Tüxen
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
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04623 78-115
04623 78-400
service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
101b
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein