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Direkt online beantragen:

Viele regionale Veranstaltungen haben bereits eine lange Tradition. Sei es die überregional bekannte Kieler Woche, seien es die Weihnachtsmärkte, Flohmärkte oder sei es ein Festival in Ihrer Gemeinde.

Wenn Sie an einer Veranstaltung als Aussteller teilnehmen wollen, so müssen Sie sich bei dem Veranstalter anmelden. Sie müssen zudem bestimmte Vorgaben (beispielsweise zu Aufbau- und Abbauzeiten von Flohmarktständen, Verkaufs- und Öffnungszeiten der Marktstände) beachten.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)..

 

Wollen Sie selbst eine Veranstaltung durchführen, so müssen Sie die Vorgaben der Gewerbeordnung zu Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte) beachten.

 


Ansprechpartner

Amt Südangeln - AB II - Gaststätten- und Gewerberecht

04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Britt Scheehr

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Gaststätten- und Gewerberecht

Kontakt herunterladen
04623 78-106
04623 78-400
standesamt[at]amt-suedangeln.de
Zimmer: 106

Frau Britt Scheehr

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Gaststätten- und Gewerberecht

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04623 78-106
04623 78-400
standesamt[at]amt-suedangeln.de
Zimmer: 106

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein