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Sie haben das Recht, den regionalen Flächennutzungsplan einzusehen.

In einem regionalen Flächennutzungsplan werden die Funktionen eines Regionalplans und eines Flächennutzungsplans zusammengeführt. In diesem Plan werden beispielsweise die Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden festgelegt.

Neue oder geänderte regionale Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen.

Stellt die verantwortliche Behörde den regionalen Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einsehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.

Kurztext

  • Regionaler Flächennutzungsplan Bereitstellung
  • regionaler Flächennutzungsplan legt fest, wie der Raum in einer bestimmten Region eines Bundeslandes genutzt werden soll
  • mehrere Gemeinden betroffen
  • jeder kann regionalen Flächennutzungsplan einsehen
  • neu aufgestellte regionale Flächennutzungspläne können im Internet eingesehen werden
  • zuständig: die nach Landesrecht für die Regionalplanung zuständige Stelle

 

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von regionalen Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Amt Südangeln - Aufgabenbereich IV - Bauen

04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Herr Wulf Nagelschmidt

Mitarbeiter Amt Südangeln - Aufgabenbereich IV - Bauen

Herr Wulf Nagelschmidt

Mitarbeiter Amt Südangeln - Aufgabenbereich IV - Bauen

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein