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Sofern Sie in bestimmten Einrichtungen aufgenommen wurden, könnte eine Meldepflicht bei dieser Art von Unterbringung bestehen.

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. 

Kurztext

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. 

 

Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt

 

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

 

  • Bestätigung des Wohnungsgebers

 

Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 

 


Ansprechpartner

Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt

04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Sabine Hinrichsen

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt

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04623 78-115
04623 78-400
service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer: 101a

Frau Karina Meyer

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt

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04623 78-115
04623 78-400
service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer: 101a

Herr Maximilian Möckel

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt

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04623 78-115
04623 78-400
service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer: 101c

Frau Sabrina Tüxen

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt

Kontakt herunterladen
04623 78-115
04623 78-400
service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer: 101b

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein