Winterdienst
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB II - Allgemeines Ordnungsrecht
04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Lea Hansen-Carstensen
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Allgemeines Ordnungsrecht
Kontakt herunterladen
04623 78-105
04623 78-400
lea.hansen-carstensen[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
105
Frau Lea Hansen-Carstensen
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Allgemeines Ordnungsrecht
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04623 78-105
04623 78-400
lea.hansen-carstensen[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
105
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein