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Wer für einen kurzen Zeitraum einen Gaststättenbetrieb aufnehmen möchte (z.B. im Rahmen eines Volksfestes), benötigt eine vorübergehende Erlaubnis.

Direkt online beantragen:

Sie beabsichtigen, während eines besonderen Anlasses (z.B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (z.B. Ausschankwagen, Bierzelt) aufzunehmen? Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) ermöglicht das unter erleichterten Voraussetzungen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

Diese Erlaubnis ist nur bei einem erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb notwendig. Sie benötigen die Erlaubnis nicht, wenn Sie ausschließlich

  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

verabreichen.

Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. So wird zum Beispiel die Stelle, an der Ihr gestattetes Bierzelt stehen darf, in der Erlaubnis festgelegt. Unabhängig von der Gestattung des Gaststättenbetriebes benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung zur Aufstellung des Zeltes/Wagens und ähnliches. Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis / Gestattung steht ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

 

Keine

 

Derzeit fallen gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Höhe von 23,00 bis 58,00 Euro an.
Bei Anlässen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 1.000,00 Euro zulässig. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Tarifstelle 11.4.8 Allgemeiner Gebührentarif Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VerwGebVO)

 

Über notwendige Unterlagen entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

 


Ansprechpartner

Amt Südangeln - AB II - Gaststätten- und Gewerberecht

04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Britt Scheehr

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Gaststätten- und Gewerberecht

Kontakt herunterladen
04623 78-106
04623 78-400
standesamt[at]amt-suedangeln.de
Zimmer: 106

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Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
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Deliusstraße 10
24114 Kiel

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein