Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Anträge können formlos gestellt werden.
- Beratung und Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle des Landes bei Benachteiligung oder Diskriminierung in Anspruch nehmen
- Bibliotheken (öffentlich)
- Gleichstellung der Frau
- Kommunale Projektförderung zur Stärkung kommunaler Partnerschaften beantragen
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB III - Kindertagesstätten und Schulen
04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Ann-Kristin Petersen
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB III - Kindertagesstätten und Schulen
Kontakt herunterladen
04623 78-417
04623 78-400
ann-kristin.petersen[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
417
Frau Ann-Kristin Petersen
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB III - Kindertagesstätten und Schulen
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04623 78-417
04623 78-400
ann-kristin.petersen[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
417
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein