Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.
Defekte oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden.
Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese der Straßenverkehrsbehörde oder der Straßenbaubehörde melden.
Bei akuter Gefahr können Sie auch die Polizei oder die Gemeindeverwaltung informieren.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Ampeln / Lichtsignalanlagen
- Ausfall
- Taktung fehlerhaft
- einzelne Lichter defekt
- Ruftaste defekt
- Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
- Ampelmast verdreht oder schief
- Verkehrsschilder beziehungsweise Verkehrszeichen
- Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
- Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
- Verkehrsschild ausgeblichen
- Verkehrsschild reflektiert nachts nicht
- Mast verdreht oder schief
- Verkehrsschild zugewachsen
- fehlerhafte Straßenmarkierungen
- Defekte an
- der Beleuchtung von Fußgängerüberwegen beziehungsweise Zebrastreifen
- Parkscheinautomaten
- Schranken, Sperrpfosten und Absperrgeländern
Kurztext
- Meldung defekter Verkehrsschilder, Ampeln oder anderer Verkehrseinrichtungen
- Meldung erfolgt an
- Straßenverkehrsbehörde
- Straßenbaubehörde
- Gemeindeverwaltung oder
- Polizei
- erforderliche Informationen:
- Beschreibung der Beschädigung
- genaue Ortsangabe
- Dokumentation mit Foto erwünscht
Die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung sowie die Straßenbauverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
Sie melden eine Störung oder Beschädigung bei der Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörde, der Gemeindeverwaltung oder der Polizei.
- Beschreiben Sie die Beschädigung.
- Machen Sie eine genaue Ortsangabe.
- Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB II - Straßenverkehrsrecht
04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Lea Hansen-Carstensen
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Straßenverkehrsrecht
Kontakt herunterladen
04623 78-105
04623 78-400
lea.hansen-carstensen[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
105
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein