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Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen beziehungsweise übernommen werden.

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen beziehungsweise übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen beziehungsweise übernommen.

 

Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.

 

Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.

 

Keine

 

Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

 

Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

 


Ansprechpartner

Amt Südangeln - AB III - Kindertagesstätten und Schulen

04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Nicole Schulte

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB III - Kindertagesstätten und Schulen

Frau Nicole Schulte

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB III - Kindertagesstätten und Schulen

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Kita und Tagespflege

+49 4621 48122-830
+49 4621 48122-895
info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
www.schleswig-flensburg.de
Moltkestraße 25
24837 Schleswig

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Soziale Sicherung Schleswig

04621 3064-0
04621 3064-70
sozialzentrum.sl[at]schleswig-flensburg.de
Poststraße 8
24837 Schleswig

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Sachgebiet Soziale Sicherung Migrationsmanagement

04621 87-8500
migrationsmanagement[at]schleswig-flensburg.de
www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Migration/
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Montag: 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein