Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
- bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
- Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Informationen über den Katastrophenschutz erhalten
- Kampfmittelbeseitigung
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage einreichen
Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB IV - Baurecht- und Bauprojekte
04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Herr Axel Sperber
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB IV - Baurecht- und Bauprojekte
Kontakt herunterladen
04623 78-313
04623 78-400
axel.sperber[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
313
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein