Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB II - Straßenverkehrsrecht
04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Lea Hansen-Carstensen
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Straßenverkehrsrecht
Kontakt herunterladen
04623 78-105
04623 78-400
lea.hansen-carstensen[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
105
Frau Lea Hansen-Carstensen
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Straßenverkehrsrecht
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04623 78-105
04623 78-400
lea.hansen-carstensen[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
105
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein