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Bitte melden Sie Hundeangriffe umgehend dem Ordnungsamt, damit schnell gehandelt werden kann.

Direkt online beantragen:

Wenn ein Hund einen Angriff verübt, ist es wichtig, dies schnellstmöglich dem Ordnungsamt zu melden. So kann das Ordnungsamt die Situation prüfen, geeignete Maßnahmen ergreifen und für die Sicherheit der Bürger sorgen. Bitte geben Sie bei der Meldung möglichst genaue Informationen zum Vorfall und zum beteiligten Hund an.

 

  • Beschreiben Sie den Tathergang
  • Benennen Sie Zeit und Ort
  • Benennen Sie mögliche Zeugen
  • Legen Sie gegebenenfalls Fotos zum Tathergang und möglichen Verletzungen bei (Menschen dürfen nicht fotografiert werden)
  • Reichen Sie ein ärztliches Gutachten ein, wenn eine Person verletzt wurde
  • Reichen Sie eine tierärztliche Bescheinigung über Verletzung eines gebissenen Tieres/Hundes ein

 

keine

 


Ansprechpartner

Amt Südangeln - AB II - Allgemeines Ordnungsrecht

04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Herr Oliver Frieß

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Allgemeines Ordnungsrecht

Herr Oliver Frieß

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Allgemeines Ordnungsrecht

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein