Winterdienst
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Amt Langballig - Ordnungsamt
ordnungsamt[at]langballig.de
Süderende 1
24977 Langballig
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Katharina Wree
Mitarbeiter Amt Langballig - Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
04636 88-37
04636 88-50
katharina.wree[at]langballig.de
Zimmer:
12
Frau Katharina Wree
Mitarbeiter Amt Langballig - Ordnungsamt
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04636 88-50
katharina.wree[at]langballig.de
Zimmer:
12
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein