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Informationen zur Eröffnung und Nutzung eines Bankkontos in einem anderen EU-Land – Rechte und Einschränkungen.

Recht auf ein Basiskonto

Sie möchten oder müssen ein Bankkonto in Ihrem Heimatland oder einem anderen EU-Land eröffnen. Wenn Sie rechtmäßig in einem EU-Land wohnen, haben Sie Recht auf Eröffnung eines „Kontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen". Banken dürfen Ihren Antrag auf Eröffnung eines solchen Basiskontos nicht ablehnen , nur weil Sie nicht in dem Land leben, in dem die Bank ihren Sitz hat.

 


Ansprechpartner

Your Europe Portal (Europäische Kommission)

europa.eu/youreurope/index_de.htm


Postanschrift:
10117 Berlin, Stadt

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein