Beseitigung von Anlagen beantragen
In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.
Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.
Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 61 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.
Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.
- Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Bauverwaltung
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 87-0
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Fax:
+49 4621 87-622
E-Mail:
bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.de
Web:
www.schleswig-flensburg.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr
Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
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+49 4621 87-0
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+49 4621 87-622
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bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.de
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Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr
Mitarbeiter (Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz)
Tel:
04621 87-546
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Fax:
04621 87-622
E-Mail:
jan.desler[at]schleswig-flensburg.de
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Zimmer:
349
Mitarbeiter (Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz)
Tel:
04621 87-8725
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Fax:
04621 87-622
E-Mail:
thorben.fries[at]schleswig-flensburg.de
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Zimmer:
350
Mitarbeiter (Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz)
Tel:
04621 87-647
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Fax:
04621 87-622
E-Mail:
anne.hollaender[at]schleswig-flensburg.de
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Zimmer:
336
Mitarbeiter (Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz)
Tel:
04621 87-221
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Fax:
04621 87-622
E-Mail:
ellen.kwiatowski[at]schleswig-flensburg.de
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Zimmer:
339
Mitarbeiter (Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz)
Tel:
04621 87-639
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Fax:
04621 87-622
E-Mail:
eileen.mcmonagle[at]schleswig-flensburg.de
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Mitarbeiter (Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz)
Tel:
04621 87-290
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Fax:
04621 87-622
E-Mail:
bettina.menz[at]schleswig-flensburg.de
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Mitarbeiter (Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz)
Tel:
04621 87-287
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Fax:
04621 87-622
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knud.pahlenkemper[at]schleswig-flensburg.de
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Mitarbeiter (Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz)
Tel:
04621 87-388
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Fax:
04621 87-622
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Zimmer:
348
Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht
Gallberg 4
24837 Schleswig
E-Mail:
Bauaufsicht[at]stadt-schleswig.sh
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Öffnungszeiten:
Aufgrund personeller Engpässe ist die Erreichbarkeit der Unteren Bauaufsicht bis auf Weiteres eingeschränkt.
Die telefonische Erreichbarkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schleswig (Kontaktdaten siehe rechts) ist bis auf Weiteres:
montags, dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie
donnerstags 14:00 bis 16:00 Uhr, E-Mail-Adresse: bauaufsicht[at]schleswig.de
Die Öffnungszeiten sind nach vorheriger Terminvereinbarung:
donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie
jeden ersten Donnerstag im Monat von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr.
Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht)
Tel:
+49 4621 814-430
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Fax:
+49 4621 814-439
E-Mail:
bauaufsicht[at]schleswig.de
Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht)
Tel:
+49 4621 814-431
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Fax:
+49 4621 814-439
E-Mail:
t.kreutzer[at]schleswig.de