Kommunale Förderung für den Klimaschutz beantragen
Der Klimaschutz ist neben einer weltweiten Debatte auch eine kommunale Aufgabe. Hier müssen Städte und Gemeinden regionale Maßnahmen entwickeln und diese realisieren, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen.
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Umweltverträglichkeitsprüfung anfordern lassen
- Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Artenschutz und Umweltverwaltung
04621 87-0
04621 87588
info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Stadt Schleswig - Klimaschutzmanagement (Bau)
Gallberg 4
24837 Schleswig
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Herr Behrens
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Klimaschutzmanagement (Bau)
Kontakt herunterladen
+49 4621 814-404
+49 4621 814-496
t.behrens[at]schleswig.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein