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Wenn Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.

Es gibt verschiedene Fahrerlaubnisklassen.

Diese regeln, welche Fahrzeuge Sie fahren dürfen.

Die Fahrerlaubnisklassen werden wie folgt unterteilt:

  • Klasse AM (Moped)
  • Klasse A1 (leichtes Motorrad bis 11 kW Leistung)
  • Klasse A2 (stärkeres Motorrad bis 35 kW Leistung)
  • Klasse A (alle Motorräder)
  • Klasse B (Auto)
  • Klasse BE (Auto mit Anhänger)
  • Klasse C1 (kleiner LKW bis 7,5 Tonnen)
  • Klasse C1E (kleiner LKW mit Anhänger)
  • Klasse C (großer LKW über 7,5 Tonnen)
  • Klasse CE (großer LKW mit Anhänger ohne Grenze)
  • Klasse D1 (kleiner Bus bis 8 Meter)
  • Klasse D1E (kleiner Bus mit Anhänger)
  • Klasse D (großer Bus über 8 Meter)
  • Klasse DE (großer Bus mit Anhänger ohne Grenze)
  • Klasse L (kleiner Traktor bis 40 km/h)
  • Klasse T (großer Traktor bis 60 km/h)

Eine Fahrerlaubnis wird durch einen Führerschein nachgewiesen.

Für jede Fahrerlaubnisklasse gelten andere Voraussetzungen und Anforderungen.

Kurztext

  • Fahrerlaubnis ist durch Führerschein nachzuweisen
  • Fahrerlaubnisklassen werden unterteilt in:
    • Klasse AM (Moped)
    • Klasse A1 (leichtes Motorrad bis 11 kW Leistung)
    • Klasse A2 (stärkeres Motorrad bis 35 kW Leistung)
    • Klasse A (alle Motorräder)
    • Klasse B (Auto)
    • Klasse BE (Auto mit Anhänger)
    • Klasse C1 (kleiner LKW bis 7,5 Tonnen)
    • Klasse C1E (kleiner LKW mit Anhänger)
    • Klasse C (großer LKW über 7,5 Tonnen)
    • Klasse CE (großer LKW mit Anhänger ohne Grenze)
    • Klasse D1 (kleiner Bus bis 8 Meter)
    • Klasse D1E (kleiner Bus mit Anhänger)
    • Klasse D (großer Bus über 8 Meter)
    • Klasse DE (großer Bus mit Anhänger ohne Grenze)
    • Klasse L (kleiner Traktor bis 40 km/h)
    • Klasse T (großer Traktor bis 60 km/h)
  • Voraussetzungen und Anforderungen unterscheiden sich in jeder Fahrerlaubnisklasse

 

Fahrerlaubnisbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

 

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).

Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

Fahrerlaubnisklassen

 


Ansprechpartner

Führerscheinstelle Flensburg

0461 81150
04621 87-337
fuehrerscheinfl[at]schleswig-flensburg.de
Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg

Nur nach Terminvereinbarung

Führerscheinstelle Schleswig

04621 87-820
04621 87-337
KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de
St. Jürgener Straße 49
24837 Schleswig

Nur nach Terminvereinbarung

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein