Familienferienerholung beantragen
Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.
Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für
- individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
- Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.
Verdienstnachweis
Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).
Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
- Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung oder Scheidung
- Beratung und Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle des Landes bei Benachteiligung oder Diskriminierung in Anspruch nehmen
- Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen
- Schwangerschaft: Beratung zur vertraulichen Geburt
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachbereich Jugend und Familie
Moltkestraße 25
24837 Schleswig