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In der Bürgersprechstunde besteht die Möglichkeit sich persönlich direkt an die Gemeinde oder den Kreis zu wenden.

Wenn Sie ein persönliches Anliegen haben und einmal mit Ihrer (Ober-)bürgermeisterin, Ihrem (Ober-)Bürgermeister oder Ihrer Landrätin oder Ihrem Landrat direkt sprechen möchten, haben Sie dazu in einer Bürgersprechstunde Gelegenheit.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

 

Für diese kommunale Leistung können wir keinen Ansprechpartner ermitteln. Bitte wählen Sie eine andere Zuständigkeitsauswahl aus.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein