Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
Die Verwendung bestimmter Bauprodukte erfordert eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung.
Bestimmte Bauprodukte erfordern eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der mit der Anwendung betrauten Personen. Deshalb muss der Einbau dieser Produkte auf der Baustelle überwacht werden.
Die Überwachung erfolgt durch eine, von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anerkannte, Überwachungsstelle.
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
- Umweltverträglichkeitsprüfung anfordern lassen
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen
Ansprechpartner
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
+49 30 78730-0
www.dibt.de
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
+49 431 988-0
+49 431 988-2833
poststelle[at]im.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7125
24171
Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein