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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Alte amtliche Kennzeichen können in ein Euro-Kennzeichen umgetauscht werden.


Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

 

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.

 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
  • oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Aktueller Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bescheinigung),
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung.

 

  • § 10 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

§ 10 FZV

GebOSt

 

Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Zulassungsstelle Schleswig

St. Jürgener Str. 49
24837 Schleswig
Tel: 04621 87-820   |   Fax: 04621 87-337
E-Mail: KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung


Zulassungsstelle Flensburg

Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Tel: 0461 81150  
E-Mail: zulassungfl[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung